• Aktuelles

      Aktuelles

    • Spezialisierte Schimmelgutachten

      06.09.2023

      Ab sofort können wir Ihnen auf dem Gebiet Bauschadensgutachten auch spezialisierte Schimmelgutachten anbieten.

      Markus Kloos hat die Fachfortbildung erfolgreich abgeschlossen und führt von nun an auch den Titel „Sachverständiger für Schimmel- und Feuchteschäden (EIPOS)"

      Spezialisierte Schimmelgutachten

      06.09.2023

      Ab sofort können wir Ihnen auf dem Gebiet Bauschadensgutachten auch spezialisierte Schimmelgutachten anbieten.

      Markus Kloos hat die Fachfortbildung erfolgreich abgeschlossen und führt von nun an auch den Titel „Sachverständiger für Schimmel- und Feuchteschäden (EIPOS)"

    • Neuer zusätzlicher Standort

      10.05.2023

      Ab sofort sind wir für Sie auch in 76137 Karlsruhe und Umgebung erreichbar. Sie erreichen uns telefonisch unter
      +49 (0) 721 95777539 und per E-Mail.

      Neuer zusätzlicher Standort

      10.05.2023

      Ab sofort sind wir für Sie auch in 76137 Karlsruhe und Umgebung erreichbar. Sie erreichen uns telefonisch unter
      +49 (0) 721 95777539 und per E-Mail.

    • Wir erweitern unser Leistungsangebot

      Wir können Ihnen weitere Leistungen anbieten:

      • Untersuchung auf Feuchteschäden oder Schimmelpilzbefall oder gar Schimmelpilzschäden
      • Bauforensik

      Wir erweitern unser Leistungsangebot

      Wir können Ihnen weitere Leistungen anbieten:

      • Untersuchung auf Feuchteschäden oder Schimmelpilzbefall oder gar Schimmelpilzschäden
      • Bauforensik
    • Das Baugutachten: Kosten und Leistungen

      02.03.2023

      Viele Kunden stellen sich die Frage, wofür ein Bausachverständiger oder Bauschadenssachverständiger überhaupt benötigt wird, wann man einen solchen hinzuziehen sollte und vor allem mit welchen Kosten hier zu rechnen ist.

      Die Commerzbank hat hierüber einen Artikel veröffentlicht.

      Das Baugutachten: Kosten und Leistungen - Commerzbank

      Zögern Sie nicht uns anzurufen, wir helfen Ihnen gerne weiter!

      Das Baugutachten: Kosten und Leistungen

      02.03.2023

      Viele Kunden stellen sich die Frage, wofür ein Bausachverständiger oder Bauschadenssachverständiger überhaupt benötigt wird, wann man einen solchen hinzuziehen sollte und vor allem mit welchen Kosten hier zu rechnen ist.

      Die Commerzbank hat hierüber einen Artikel veröffentlicht.

      Das Baugutachten: Kosten und Leistungen - Commerzbank

      Zögern Sie nicht uns anzurufen, wir helfen Ihnen gerne weiter!

    • Öffnungszeiten

      24.10.2022

      Öffnungszeiten

      Mo - Do 09:00 Uhr - 16:00 Uhr

      Sowie nach telefonischer Vereinbarung.

      In allen anderen Stunden kümmern wir uns um Ihre Anliegen.

      Öffnungszeiten

      24.10.2022

      Öffnungszeiten

      Mo - Do 09:00 Uhr - 16:00 Uhr

      Sowie nach telefonischer Vereinbarung.

      In allen anderen Stunden kümmern wir uns um Ihre Anliegen.

    • Gut beraten ist besser gebaut – warum gute Bauberatung
      bares Geld wert ist

      23.06.2021

      Bauherren und Bauherrinnen sind voller Vorfreude, wenn Sie ein Haus bauen und schwärmen von Ihren eigenen vier 

      Wänden in der Zukunft. Lange vor Baubeginn, prinzipiell, wenn Sie sich dazu entscheiden, ein Haus bauen zu lassen 

      oder ein Fertighaus zu kaufen, sollten Sie sich um einen externen Bauleiter kümmern, der Sie bei wichtigen Entscheidungen unabhängig und kompetent begleitet.

      Lesen Sie hierzu auch gerne den Artikel: Zum Artikel

      Zögern Sie nicht, fragen Sie uns. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für eine externe Bauleitung bzw. Baubegleitung für Ihren Hausbau. 

      Gut beraten ist besser gebaut – warum gute Bauberatung
      bares Geld wert ist

      23.06.2021

      Bauherren und Bauherrinnen sind voller Vorfreude, wenn Sie ein Haus bauen und schwärmen von Ihren eigenen vier 

      Wänden in der Zukunft. Lange vor Baubeginn, prinzipiell, wenn Sie sich dazu entscheiden, ein Haus bauen zu lassen 

      oder ein Fertighaus zu kaufen, sollten Sie sich um einen externen Bauleiter kümmern, der Sie bei wichtigen Entscheidungen unabhängig und kompetent begleitet.

      Lesen Sie hierzu auch gerne den Artikel: Zum Artikel

      Zögern Sie nicht, fragen Sie uns. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für eine externe Bauleitung bzw. Baubegleitung für Ihren Hausbau. 

    • Betrieb in Zeiten der Corona Pandemie

      01.08.2020

      Die aktuelle Situation ist für uns alle nicht einfach und seitdem die Bundesregierung Maßnahmen getroffen hat, ist unser Leben in

      allem stark eingeschränkt.

      Deshalb müssen auch wir uns schützen und bitten daher für unsere Besichtigungen:

      Halten auch Sie die zurzeit geltenden Hygieneregeln ein, um sich und uns zu schützen, damit wir alle gesund bleiben!

      Denn wenn wir erkranken, können wir Ihnen Ihr Gutachten nicht zeitgemäß fertig stellen und niemandem ist damit geholfen! Ohne Mundschutz führen wir keine Besichtigungen durch! Bitte halten auch Sie sich daran! Vielen Dank.

      Betrieb in Zeiten der Corona Pandemie

      01.08.2020

      Die aktuelle Situation ist für uns alle nicht einfach und seitdem die Bundesregierung Maßnahmen getroffen hat, ist unser Leben in

      allem stark eingeschränkt.

      Deshalb müssen auch wir uns schützen und bitten daher für unsere Besichtigungen:

      Halten auch Sie die zurzeit geltenden Hygieneregeln ein, um sich und uns zu schützen, damit wir alle gesund bleiben!

      Denn wenn wir erkranken, können wir Ihnen Ihr Gutachten nicht zeitgemäß fertig stellen und niemandem ist damit geholfen! Ohne Mundschutz führen wir keine Besichtigungen durch! Bitte halten auch Sie sich daran! Vielen Dank.

    • Leitfaden Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge

      01.02.2020

      Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

      Leitfaden öffnen

      Leitfaden Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge

      01.02.2020

      Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

      Leitfaden öffnen

    • Frist für alte Holzöfen läuft ab

      01.05.2017

      Quelle: Haus und Grund Rheinland-Pfalz, Heft 05/2017, S. 14

      In deutschen Haushalten stehen rund 10 Millionen Kamin- und Kachelöfen sowie Heizkamine, Pelletöfen und Kochherde. Viele von Ihnen sind technisch veraltet und werden den aktuellen Ansprüchen an Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz nicht mehr gerecht. Darum sind seit Januar 2015 schrittweise alte Feuerstätten stillzulegen, nachzurüsten oder auszutauschen, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der so genannten ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immisionsschutzgesetzes (1. BIMSchV) nicht genügen.

      Jetzt steht die nächste große Austauschwelle an: Waren es Anfang 2015 alle Geräte, die 40 Jahre oder älter sind, betrifft die nun anstehende Maßnahme alle Holzfeuerungen mit einer Typprüfung vor 1. Januar 1985.

      „Feuerstättenampel“

      Laut Statistik sind über eine Million Altgeräte von dieser zweiten Austauschwelle betroffen; die Geräte sind zum Stichtag dann mindestens 32 Jahre alt. Damit sowohl der Betreiber als auch der Schornsteinfeger die Feuerstätte einordnen können, haben der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks und der HKI Industrivberband Haus-, Heiz- und Küchentechnik die „Feuerstättenampel“ entwickelt (siehe Grafik).

      Bei der Feuerstättenschau des Ofens ermittelt der Schornsteinfeger anhand des Typenschildes am Ofen und der Ampelfarben das technische Alter.

      „Rot“ bedeutet das Gerät ist bereits überfällig, „abgestuftes Orange“ zeigen die Fristen Ende 2017, 2020 und 2024 auf und weisen den Verbraucher darauf hin, bis wann er die Vorgaben der Verordnung zu erfüllen hat. Wenn die Ampel auf „grün“ steht, kann das Gerät auch in Zukunft weiter betrieben werden.

      Online Datenbank des HKI

      Für die Einordnung der Feuerstätte kann außerdem auf die Online-Datenbank des HKI (www.ratgeber-ofen.de) zurückgegriffen werden, um auch ohne Unterstützung des Schornsteinfegers den Status einer Holzfeuerung festzustellen. In dieser Datenbank befinden sich alle relevanten Informationen von über 5.000 Geräten. Über eine Suchfunktion lässt sich ermitteln, ob die Feuerstätte den Anforderungen der 1. BImSchV entspricht.

      Frist für alte Holzöfen läuft ab

      01.05.2017

      Quelle: Haus und Grund Rheinland-Pfalz, Heft 05/2017, S. 14

      In deutschen Haushalten stehen rund 10 Millionen Kamin- und Kachelöfen sowie Heizkamine, Pelletöfen und Kochherde. Viele von Ihnen sind technisch veraltet und werden den aktuellen Ansprüchen an Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz nicht mehr gerecht. Darum sind seit Januar 2015 schrittweise alte Feuerstätten stillzulegen, nachzurüsten oder auszutauschen, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der so genannten ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immisionsschutzgesetzes (1. BIMSchV) nicht genügen.

      Jetzt steht die nächste große Austauschwelle an: Waren es Anfang 2015 alle Geräte, die 40 Jahre oder älter sind, betrifft die nun anstehende Maßnahme alle Holzfeuerungen mit einer Typprüfung vor 1. Januar 1985.

      „Feuerstättenampel“

      Laut Statistik sind über eine Million Altgeräte von dieser zweiten Austauschwelle betroffen; die Geräte sind zum Stichtag dann mindestens 32 Jahre alt. Damit sowohl der Betreiber als auch der Schornsteinfeger die Feuerstätte einordnen können, haben der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks und der HKI Industrivberband Haus-, Heiz- und Küchentechnik die „Feuerstättenampel“ entwickelt (siehe Grafik).

      Bei der Feuerstättenschau des Ofens ermittelt der Schornsteinfeger anhand des Typenschildes am Ofen und der Ampelfarben das technische Alter.

      „Rot“ bedeutet das Gerät ist bereits überfällig, „abgestuftes Orange“ zeigen die Fristen Ende 2017, 2020 und 2024 auf und weisen den Verbraucher darauf hin, bis wann er die Vorgaben der Verordnung zu erfüllen hat. Wenn die Ampel auf „grün“ steht, kann das Gerät auch in Zukunft weiter betrieben werden.

      Online Datenbank des HKI

      Für die Einordnung der Feuerstätte kann außerdem auf die Online-Datenbank des HKI (www.ratgeber-ofen.de) zurückgegriffen werden, um auch ohne Unterstützung des Schornsteinfegers den Status einer Holzfeuerung festzustellen. In dieser Datenbank befinden sich alle relevanten Informationen von über 5.000 Geräten. Über eine Suchfunktion lässt sich ermitteln, ob die Feuerstätte den Anforderungen der 1. BImSchV entspricht.